3.200 Euro brutto im Monat bei 40 Wochenstunden sind 18,46 Euro pro Stunde. Die Formel dahinter ist kurz, die Fragen kommen mit den Sonderfällen: Teilzeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtdienst mit Stunden, die jeden Monat anders ausfallen, Bezahlung pro Schicht. Dieser Artikel erklärt die Formel und woher ihre Zahlen kommen und rechnet fünf Fälle durch. Alle Beträge sind brutto.
Die Formel auf einen Blick
Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden
Wer nur schnell eine Zahl braucht, gibt Gehalt und Wochenstunden in den Stundenlohn-Rechner ein, ohne Anmeldung. Die Beispiele unten zeigen, was in den Zahlen steckt.
Woher die 13 und die 3 kommen
Ein Monat hat keine feste Anzahl an Wochen. Ein Quartal dagegen hat drei Monate und, gerundet, 13 Wochen. Pro Monat sind das 13 ÷ 3 = 4,33 Wochen. Dieselbe Zahl kommt heraus, wenn Sie 52 Wochen durch 12 Monate teilen. Die drei Schreibweisen sind also gleichwertig:
Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden
Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
Monatsgehalt × 12 ÷ (Wochenstunden × 52)
Bei 40 Wochenstunden ergibt das 173,33 Stunden pro Monat, bei 20 Wochenstunden 86,67. Kleine Abweichungen in der zweiten Nachkommastelle kommen nur vom Runden der 4,33.
Beispiel 1: Vollzeit mit Monatsgehalt
3.200 Euro im Monat, 40 Stunden pro Woche:
3.200 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 18,46 Euro pro Stunde
Mit diesem Stundenlohn rechnen viele Betriebe auch Überstunden ab. Wie die Rechnung dann aussieht, zeigt der Artikel Überstunden berechnen.
Beispiel 2: Teilzeit
1.900 Euro im Monat, 25 Stunden pro Woche:
1.900 × 3 ÷ 13 ÷ 25 = 17,54 Euro pro Stunde
Wer zwei Teilzeitangebote vergleicht, sollte auf den Stundenlohn schauen. 1.900 Euro für 25 Stunden sind pro Stunde weniger als 1.600 Euro für 20 Stunden: Dort sind es 1.600 × 3 ÷ 13 ÷ 20 = 18,46 Euro.
Beispiel 3: mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Sonderzahlungen gehören zum Jahreseinkommen, also rechnen Sie in diesem Fall über das Jahr. 3.200 Euro im Monat, dazu 1.000 Euro Urlaubsgeld und 1.600 Euro Weihnachtsgeld, 40 Wochenstunden:
Jahr: 12 × 3.200 + 1.000 + 1.600 = 41.000 Euro
Jahresstunden: 40 × 52 = 2.080 Stunden
Stundenlohn: 41.000 ÷ 2.080 = 19,71 Euro
Die Sonderzahlungen erhöhen den Stundenlohn um 1,25 Euro. Wer wissen will, was eine tatsächlich gearbeitete Stunde wert ist, zieht noch die bezahlten freien Tage ab. Bei 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen an Arbeitstagen fallen 40 × 8 = 320 Stunden weg, es bleiben 1.760 Stunden und 41.000 ÷ 1.760 = 23,30 Euro pro gearbeiteter Stunde.
Beispiel 4: Schichtdienst mit wechselnden Stunden
2.600 Euro im Monat, vereinbart sind 38 Wochenstunden, im Schichtdienst schwanken die tatsächlichen Stunden. Laut Vertrag:
2.600 × 3 ÷ 13 ÷ 38 = 15,79 Euro pro Stunde
Nach den gestempelten Stunden sieht es jeden Monat anders aus:
| Monat | Gearbeitete Stunden | Gehalt | Pro Stunde |
|---|---|---|---|
| Oktober | 168,5 | 2.600 Euro | 15,43 Euro |
| November | 151,0 | 2.600 Euro | 17,22 Euro |
Für Vergleiche und die Bezahlung von Überstunden nehmen die meisten Betriebe den Wert laut Vertrag. Die Monatswerte zeigen etwas anderes: In welchen Monaten das Team mehr arbeitet, als das Gehalt abbildet. Wie Plus- und Minusstunden über Monate weitergeführt werden, steht im Artikel Arbeitszeitkonto führen.