Überstunden sind die Stunden über Ihrer vereinbarten Arbeitszeit: gearbeitete Zeit minus Sollzeit. Die Formel passt in eine Zeile, die Fallstricke liegen davor und danach: Zählen Sie pro Tag oder pro Woche, ist die Pause abgezogen, sind die Minuten richtig umgerechnet? Dieser Artikel zeigt die Rechnung Schritt für Schritt, mit einer Woche, die je nach Zählweise 3,5 oder 0,5 Überstunden ergibt, und dem Weg vom Stundenzettel zum Betrag.
Die Grundformel
Überstunden = Ist-Arbeitszeit − Soll-Arbeitszeit
Ist = Gehen − Kommen − Pause
Soll = vereinbarte Stunden für denselben Zeitraum
Ist das Ergebnis negativ, sind es Minusstunden. Wie Plus und Minus über Wochen und Monate weitergeführt werden, steht im Artikel Arbeitszeitkonto führen.
Wie Sie Minusstunden schon im Dienstplan verhindern und wieder abbauen, steht im Artikel Minusstunden.
Schritt 1: Arbeitszeit pro Tag ohne Pause
Beginnen Sie mit den Uhrzeiten und ziehen Sie die Pause ab, bevor Sie irgendetwas mit dem Soll vergleichen. Ein Beispiel: Kommen 07:52, Gehen 17:10, Pause 45 Minuten.
17:10 − 07:52 = 9:18 Anwesenheit
9:18 − 0:45 = 8:33 Arbeitszeit
8:33 = 8 + 33 ÷ 60 = 8,55 Stunden
8,55 − 8,00 = 0,55 Überstunden
Der letzte Schritt vor dem Vergleich ist die Umrechnung in Dezimalstunden: 33 Minuten sind 33 ÷ 60 = 0,55 Stunden. Wie das in beide Richtungen geht, erklärt der Artikel Dezimalstunden und Industrieminuten, für ganze Listen gibt es den Industrieminuten-Rechner.
Schritt 2: pro Tag oder pro Woche zählen
Ob ein langer Montag einen kurzen Mittwoch ausgleicht, entscheidet die Zählweise. Sie steht im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung, manchmal ist sie einfach gelebte Praxis. Klären Sie sie, bevor Sie rechnen:
- Pro Tag: Jede Stunde über dem Tagessoll ist eine Überstunde. Kurze Tage gleichen lange nicht aus.
- Pro Woche: Erst die Wochensumme über dem Wochensoll zählt. Tage gleichen sich innerhalb der Woche aus.
- Pro Monat oder über ein Zeitkonto: Wie pro Woche, nur über einen längeren Zeitraum. Bei Gleitzeit ist das der Normalfall.
Beispiel: dieselbe Woche, zwei Ergebnisse
Soll 8 Stunden pro Tag und 40 pro Woche. Die Zeiten sind bereits ohne Pause angegeben.
| Tag | Ist | Über Tagessoll | Unter Tagessoll |
|---|---|---|---|
| Montag | 9,50 | 1,50 | |
| Dienstag | 8,00 | ||
| Mittwoch | 6,00 | 2,00 | |
| Donnerstag | 10,00 | 2,00 | |
| Freitag | 7,00 | 1,00 | |
| Woche | 40,50 | 3,50 | 3,00 |
- Pro Tag gezählt: 1,5 + 2,0 = 3,5 Überstunden. Die 3 fehlenden Stunden der kurzen Tage werden je nach Regel als Minusstunden geführt oder gar nicht verrechnet.
- Pro Woche gezählt: 40,5 − 40 = 0,5 Überstunden.
Bei 16 Euro Stundenlohn liegen die beiden Ergebnisse in einer einzigen Woche 48 Euro auseinander. Klären Sie die Zählweise deshalb vor jeder Rechnung.
Überstundenvergütung: Stunden mal Stundenlohn
Vergütung = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag)
Der Zuschlag ist der Wert aus Ihrer Vereinbarung, oft auch null. Mit den 3,5 Überstunden aus dem Beispiel und 16 Euro Stundenlohn:
- ohne Zuschlag: 3,5 × 16,00 = 56,00 Euro
- mit einem vereinbarten Zuschlag von 25 Prozent: 3,5 × 16,00 × 1,25 = 70,00 Euro
Werden Überstunden mit Freizeit ausgeglichen, entfällt die Rechnung in Euro: 3,5 Stunden auf dem Konto bedeuten 3,5 Stunden Freizeit an einem anderen Tag, oder mehr, wenn auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag vereinbart ist.
Wie Sie den Freizeitausgleich im Dienstplan unterbringen, ohne dass Lücken entstehen, steht im Artikel Überstunden abbauen.