Wer zuerst fragt, bekommt den August. So läuft Urlaubsplanung in vielen Teams, und spätestens im zweiten Jahr gibt es Streit. Im Schichtbetrieb kommt hinzu, dass jeder Urlaubstag eine konkrete Schicht leer lässt. Mit fünf Regeln verteilen Sie den Sommer fair, und der Dienstplan steht trotzdem.
Warum Urlaubsplanung im Schichtbetrieb anders ist
Ist im Büro jemand im Urlaub, bleibt die Arbeit ein paar Tage liegen. Im Café, im Laden oder an der Rezeption bleibt nichts liegen: Die Schicht findet statt, und jemand muss sie übernehmen. Urlaubsplanung ist hier deshalb ein Teil der Dienstplanung. Die entscheidende Frage lautet: Wie viele Personen dürfen in derselben Woche fehlen, ohne dass Schichten unbesetzt bleiben?
Die Antwort hängt von zwei Zahlen ab: der Mindestbesetzung pro Schicht und der Zahl der Leute, die eine bestimmte Schicht überhaupt übernehmen können. Wer beide kennt, entscheidet Urlaubsanträge in Sekunden.
1. Einen Stichtag für den Jahresplan setzen
Legen Sie einen festen Termin fest, bis zu dem alle ihre großen Urlaubswünsche für das Jahr eintragen, zum Beispiel Ende Januar. Bis dahin wird nur gesammelt. Danach entscheiden Sie alles auf einmal, nach einer Regel, die vorher allen bekannt ist.
Anträge, die nach dem Stichtag kommen, werden in der Reihenfolge des Eingangs entschieden. So hat jeder einen Grund, früh zu planen, und niemand verliert den Sommer, nur weil die Kollegin schneller getippt hat.
2. Mindestbesetzung pro Schicht festlegen
Schreiben Sie für jede Rolle auf, wie viele Personen gleichzeitig fehlen dürfen. Ein Beispiel aus einem Café mit sieben Leuten:
| Rolle | Personen im Team | Dürfen gleichzeitig fehlen |
|---|---|---|
| Schichtleitung (Öffnen, Kasse) | 2 | 1 |
| Service und Theke | 4 | 1, im August 2 |
| Küche | 1 | 0, Vertretung durch Aushilfe |
Diese Tabelle erspart Ihnen Diskussionen im Einzelfall. Liegt ein Antrag innerhalb der Grenze, wird er genehmigt. Liegt er darüber, ist die Absage begründet, und es bleibt nur die Frage, wer tauscht. Wie viele Personen eine Schicht grundsätzlich braucht, zeigt der erste Schritt der Anleitung Dienstplan erstellen.
3. Begehrte Zeiten fair verteilen
Streit gibt es fast immer um dieselben wenigen Wochen: Sommerferien, Weihnachten und Silvester, Ostern und die Brückentage im Mai und Juni. Da die Schulferien je nach Bundesland, in Österreich und in der Schweiz zu unterschiedlichen Zeiten liegen, schauen Sie in den Ferienkalender Ihres Standorts, bevor Sie Wochen als begehrt markieren.
Für diese Wochen braucht es eine Vorrangregel, die vorher feststeht. Drei bewährte Varianten:
- Rotation: Wer letztes Jahr die erste Augusthälfte hatte, hat dieses Jahr Vorrang bei der zweiten Hälfte oder einem anderen Monat.
- Feste Blöcke: Der Sommer wird in Blöcke von zwei Wochen geteilt, jede Person bekommt höchstens einen begehrten Block, bis alle einen hatten.
- Vorrang mit Begründung: Viele Betriebe geben Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien den Vortritt und gleichen das bei Weihnachten oder Brückentagen aus.
Welche Regel Sie wählen, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass sie für alle gleich gilt und schriftlich festgehalten ist.